Basketballgemeinschaft Kamp-Lintfort 1954 e.V.
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Hiermit lädt der Vorstand der BG Kamp-Lintfort 1954 e.V. fristgerecht zur diesjährigen Jahreshauptversammlung 2023 ein. Diese findet am Freitag, 16. Juni, ab 19 Uhr in der Glückauf-Halle 1 (alt) statt.

Alle Vereinsmitglieder sind an diesem Tag dazu eingeladen, von ihrem Gestaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit
  • Tätigkeitsberichte des Vorstands
  • Bericht Kassenprüfer / Entlastung des Vorstands
  • Einbringung und Verabschiedung des Haushalts 2023
  • Wahlen gemäß Satzung
    • 2. Vorsitzender
    • Sportwart
    • Werbewart
    • Schiedsrichter und Lehrwart
    • Mädel- und Miniwart (durch Jugendtag)
    • Ersatzkassenprüfer
  • Anträge
  • Sonstiges/Aussprache

Anträge zur Jahreshauptversammlung 2023

Anträge von Mitgliedern zur Jahreshauptversammlung müssen schriftlich unter der Angabe von Gründen bis zum 31. Mai 2023 beim 1. Vorsitzenden (Ewald Schubert, Christine-Bürger-Str. 12, 47495 Rheinberg) eingegangen sein. Hier die offizielle Einladung zum Download.

Folgende Anträge liegen per 31.05.2023 vor:

Update: Das Protokoll der JHV steht zum Download bereit - hier https://bg-lintfort.de/index.php/verein/bg-lintfort/satzung

Einladung zum Jugendtag 2023

Ebenso sind gleichzeitig alle jugendlichen Mitglieder zum diesjährigen Jugendtag eingeladen. Dieser findet im Vorfeld der JHV, ebenfalls am Freitag, 16. Juni, 17.30 Uhr in der Glückauf-Sporthallte 1 (alt) statt. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

  • Begrüßung
  • Ehrungen für langjährige Vereinszugehörigkeit
  • Tätigkeitsbericht Jugend-/Mädel- und Miniwart
  • Entlastung des Jugendvorstands
  • Wahl gemäß Satzung
    • Mädel- und Miniwart
  • Wahl gemäß Jugendordnung
    • Jugendpressewart
    • Besetzung des Jugendausschusses
  • Anträge
  • Aussprache

Hier die offizielle Einladung zum Jugendtag zum Download. Für Anträge gelten die selben Fristen wie zur ordentlichen Jahreshauptversammlung.